Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

der König Tours GmbH & Co KG

1. Reisebestätigung und Anmeldung

1.1 Wenn der Kunde bei der König Tours GmbH & Co. KG eine Buchung auf Anfrage oder durch Online-Buchung in Auftrag gibt, schließt er damit einen Vertrag/Reisevertrag ab. Buchungen können mündlich und persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder elektronisch erfolgen. Über den Vertragsabschluss sowie die Reise- und Zahlungsbedingungen wird der Kunde von der König Tours GmbH & Co. KG schriftlich in Form einer Leistungs- bzw. Reisebestätigung (Brief oder E-Mail) und Rechnung informiert. Kosten für etwaige Nebenleistungen, die nicht explizit in der Leistungs- bzw. Reisebestätigung ausgewiesen sind, gehen zulasten des Kunden. Dies gilt zum Beispiel für die Beschaffung von Visa und den von den Botschaften hierbei erhobenen Gebühren oder für die Beschaffung von Tickets für Veranstaltungen. Sind die Zusatzkosten im Preis enthalten, ist dies in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes explizit vermerkt.

1.2 Sollte der Inhalt der Leistungs- bzw. Reisebestätigung vom Inhalt der ursprünglichen Buchung abweichen, liegt ein neues Angebot von der König Tours GmbH & Co. KG vor. Der Vertrag basiert auf der Grundlage des Angebotes, sollte der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche Erklärung, wie durch Zusage oder die Leistung einer Zahlung, das Angebot annehmen.

1.3 Mündliche oder schriftlich vereinbarte Nebenabreden seitens Veranstaltern, Hotels oder anderen Leistungsträgern sind nicht maßgeblich. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus der Reisebestätigung der König Tours GmbH & Co. KG.

1.4 Der Kunde, der die Buchung in Auftrag gegeben hat, hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er mitgebucht hat, sowie für seine eigenen, einzustehen, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5 Dem Reisenden wird zur Deckung von unvorhergesehenen Kosten der Abschluss eines Versicherungspaketes (mit Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Auslandskrankenversicherung, Notfallservice) oder einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten.

2. Bezahlung

2.1 Wenn der Kunde die Rechnung, die Leistungs-/Reisebestätigung und den Sicherungsschein erhalten hat, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Diese 20 % müssen innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der König Tours GmbH & Co. KG eingegangen sein. Zahlungen für Reiseversicherungen sind in voller Höhe unmittelbar bei der Buchung fällig. Bei Umbuchungen ist die Gebühr für die Umbuchung sofort zu entrichten. Der Preis für eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung bzw. ein zusätzlich abgeschlossenes Reiseversicherungspaket (vgl. § 1.5.) ist neben der Anzahlung in voller Höhe zu entrichten. 

2.2 Der Restpreis für die vertraglich festgelegte Leistung muss in seiner Gesamtheit ohne erneute Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt vollständig bei der König Tours GmbH & Co. KG eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise angetreten wird und nicht mehr abgesagt werden kann. Zahlungen können nur an die König Tours GmbH & Co. KG geleistet werden. Reiseanmeldungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, werden nur noch unter der Voraussetzung angenommen, dass die Bezahlung des Gesamtpreises sofort bei Erhalt der Reisebestätigung durch Kreditkartenzahlung oder Lastschriftauftrag erfolgt.

2.3 Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist die König Tours GmbH & Co. KG berechtigt, nach ausgesprochener Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Mögliche Rücktrittskosten fallen zulasten des Kunden und sind sofort fällig.

2.4 Sollte der Kunde Lastschrift als Zahlungsart wählen, ein Lastschrifteinzug von dem vom Kunden angegeben Konto jedoch nicht möglich sein, ist die König Tours GmbH & Co. KG berechtigt, Rückbelastungsentgelte in Höhe von 15,00 € zu erheben.

3. Reiseunterlagen

Die König Tours GmbH & Co. KG muss informiert werden, sollten die erforderlichen Buchungsunterlagen in dem von der König Tours GmbH & Co. KG angegebenen Zeitraum nicht beim Kunden eingegangen sein.

4. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Die König Tours GmbH & Co. KG behält sich vor, bei organisatorischer oder unvorhersehbarer Notwendigkeit, Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss vorzunehmen, insofern diese auf Dritte zurückzuführen sowie nicht erheblich sind und die gebuchte Reise/Leistung in ihrer Gesamtheit nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird von Leistungsänderungen unverzüglich informiert. Nur in dem Fall, dass die Leistungsänderungen nicht geringfügig oder unzumutbar für den Kunden sind, wird dem Reisenden die Option einer kostenlosen Umbuchung oder eines kostenlosen Rücktritts mit einer Frist von 10 Tagen eingeräumt. Das Kündigungsrecht des Kunden ist hiervon unberührt.

4.1.1 Änderungen der Flugzeiten oder Fahrzeiten sind vorbehalten, insofern diese aus Gründen notwendig sind, die nach Vertragsabschluss auftreten und dem Reisenden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Umbuchung auf eine gleichwertige Transportgesellschaft oder Änderungen an einzelnen Details des Programmablaufs. Der Kunde wird rechtzeitig über Änderungen informiert.

4.2 Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur möglich, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen und die Umstände, die zu der Preiserhöhung führen, bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten sowie auch nicht für die König Tours GmbH & Co. KG vorhersehbar waren. Preisänderungen können z. B. durch Erhöhungen von Flughafen- und Hafengebühren, Erhöhung der Beförderungskosten (insb. Treibstoffkosten), staatlicher Gebühren oder Wechselkurse zustande kommen. Preiserhöhungen sind nur in dem Umfang möglich, wie sie nachweislich nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind. Im Falle von Preisänderungen wird der Kunde darüber unmittelbar informiert. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisedatum verlangt wird, ist nicht gültig.

4.3 Sollte es zu einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Gesamtpreises oder zu einschneidenden Änderungen der Reiseleistungen kommen, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein alternatives, gleichwertiges Angebot zu verlangen, sollte die König Tours GmbH & Co. KG dieses ohne Mehrpreis anbieten. Der Kunde ist verpflichtet, das Recht auf Rücktritt oder die Annahme eines alternativen Angebots unverzüglich nach Eingang der Änderungsmitteilung – vorzugsweise in Schriftform – bei der König Tours GmbH & Co. KG geltend zu machen.

4.4 Bei der König Tours GmbH & Co. KG gebuchte Reisen sind insolvenzgesichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein und von diesem Zeitpunkt an kann der Veranstalter den Reisepreis fordern und annehmen.

4.5 Die König Tours GmbH & Co. KG behält sich Änderungen an den Reiseleistungen bzw. dem Reiseprogramm vor, sofern diese bei der Buchung durch den Kunden noch nicht absehbar waren und den Charakter der Reise nicht wesentlich verändern. Dazu gehört u.a. die Durchführung von Besichtigungen historischer Stätten vor Ort, die z. B. aufgrund höherer Gewalt oder anderer widriger Umstände nicht erfolgen können.

5. Umbuchung, Reiserücktritt durch den Kunden und Stornierungskosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail an die König Tours GmbH & Co. KG zu erfolgen.

5.2 Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, kann die König Tours GmbH & Co. KG eine Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen/Leistungen verlangen, es sei denn, der Kunde kann Umstände, die auf höhere Gewalt schließen lassen, als Grund für den Rücktritt angeben. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Reisepreis abzüglich der von der König Tours GmbH & Co. KG nicht erbrachten Aufwandsleistungen sowie von dem, was die König Tours GmbH & Co. KG durch andere Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann, ab. Die König Tours GmbH & Co. KG kann diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Insofern in den Buchungsbedingungen/der Reisebestätigung keine abweichenden Angaben enthalten sind, berechnet die König Tours GmbH & Co. KG Entschädigungen zeitlich gestaffelt, pauschal und prozentual zum Gesamtpreis der Reise nach der folgenden Staffelung:

Alle Pauschalreiseleistungen inklusive Kreuzfahrten:

• bei Stornierung bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%
• 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%
• 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50%
• 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 70%
• 4. bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%
• Nichtantritt der Reise 100%

Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten der König Tours GmbH & Co. KG anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren als in 5.2 pauschal ausgewiesen, weswegen ein Entschädigungsanspruch vermindert ist oder entfällt. Sollten die der König Tours GmbH & Co. KG durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gemäß der o.g. Staffelung verlangt werden kann, so wird dieser Betrag vom Kunden geschuldet.

5.2.1 Die Entschädigungsgebühren in Bezug auf den Rücktritt einer Buchung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Appartements betragen:

• Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Buchungswertes
• Rücktritt bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Buchungswertes
• Rücktritt vom 34. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn: 80 % des Buchungswertes
• Am Tag des Reisebeginns: 90 % des Buchungswert

5.2.2 Die Entschädigungsgebühren in Bezug auf den Rücktritt einer Buchung von Seereisen/Schiffsreisen betragen:

• Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
• Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
• vom 14. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

5.2.3 Entschädigungsgebühren in Zusammenhang mit Reisen, die den Kauf von Eintrittskarten / Tickets für Veranstaltungen einschließen:

• bei Stornierung bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%
• 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%
• 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50%
• 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn 70%
• 4. bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%
• Nichtantritt der Reise 100%

5.2.4 Erwerben Sie über die König Tours GmbH & Co KG ausschließlich Bahntickets / Tickets für Veranstaltungen oder Eintrittskarten ergeben sich folgende Stornierungsgebühren:

• Stornierung vor Ausstellung des Tickets: € 25
• Stornierung nach Ausstellung des Tickets: 100 %

5.2.5 Entschädigungsgebühren bei Flugbuchungen:

Sind Flüge in den zusammengestellten Reiseleistungen
enthalten, unterwerfen sich die Entschädigungen
für die Flugpreise gemäß der Stornobedingungen
sowie der AGB der Fluggesellschaft. Zusätzlich erheben wir eine Aufwandspauschale i.H.v. € 25.

5.2.6 Die Kosten für bereits erbrachte Leistungen wie Bearbeitungskosten, Telefongebühren oder die Gebühren für Visa werden bei Stornierung nicht erstattet.

5.2.7 Die im Vorstehenden (unter 5.2) gemachten Bestimmungen über die Entschädigungsgebühren gelten für alle Reisen, sofern im Einzelfall keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Bereits ausgehändigte Tickets, Flugscheine, Fahrkarten für die Bahn oder Gutscheine für Hotels sind im Falle eines Reiserücktritts der König Tours GmbH & Co. KG zurückzugeben. Bleibt die Rückgabe aus, steht es der König Tours GmbH & Co. KG frei, die Erstattung des vollen Reisepreises zu verlangen.

5.3 Entschädigungsleistungen werden auch dann wirksam, wenn der Kunde nicht rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt für den Antritt der gebuchten Reise/Leistung erscheint.

5.4 Der Kunde hat das unbenommene Recht, nachzuweisen, dass kein Schaden oder aber ein Schaden, der kostenmäßig unter der Pauschalsumme liegt, entstanden ist. Kann der Kunde darlegen, dass die Summe geringer als veranschlagt ist oder vollständig fehlt, hat der Kunde lediglich die nachgewiesenen Kosten zu zahlen.

5.5 Die aufgeführten Reisepreise beinhalten keine Kosten von Reiserücktrittsversicherungen bzw. Mehrkosten-Versicherungen. Wir sprechen die Empfehlung aus, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, von der die Reiserücktrittskosten übernommen werden, sofern die Versicherungsbedingungen des Trägers dies zulassen.

5.6 Umbuchungen, d. h. Änderungen bezüglich des Reiseziels, der Reisedaten, der Unterkunft und der Beförderungsmittel, können seitens des Kunden in der Regel nicht vorgenommen werden. Das Rücktrittsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Geringfügige Änderungen, z. B. die Wahl einer anderen Verpflegung, können gegebenenfalls auf Anfrage bei der König Tours GmbH & Co. KG gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € pro Person durchgeführt werden.

5.7 Bis zum Reiseantritt besteht die Möglichkeit, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten an eine dritte Person abtritt. Die König Tours GmbH & Co. KG hat stets das Recht, der Übertragung zu widersprechen, sollte die dritte Person den Reiseansprüchen nicht genügen. Außerdem kann die König Tours GmbH & Co. KG widersprechen, wenn der Teilnahme eines Dritten gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen der Behörden im Wege stehen. Im Falle eines Abtritts der Pflichten an einen Dritten haften der Dritte und der Kunde für den Reisepreis und für die durch den Abtritt entstandenen Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Reiseleistungen, die der Reiseveranstalter mit dem Reisenden ordnungsgemäß vertraglich vereinbart hat, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder nicht mit der gebuchten Anzahl der Reiseteilnehmer in Anspruch genommen – aus Gründen, die dem/den Reisenden zuzurechnen sind, hat der Reisende keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung des Reisepreises.

7. Pass- und Visumangelegenheiten, Gesundheitsvorschriften

7.1 Für die Einhaltung von Vorschriften wie Pass-, Visa-, Devisen-, Gesundheits-/Impf- und Zollvorschriften, ist der Kunde selber verantwortlich. Sollte der Kunde die Vorschriften missachten, muss er selbstständig für seine Fehler aufkommen. Die König Tours GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Wenn die König Tours GmbH & Co. KG jedoch ihren Hinweispflichten nicht nachgekommen ist oder diese nur unzureichend erfüllt hat, muss der Kunde nicht für mögliche Schäden aufkommen. Die König Tours GmbH & Co. KG informiert Bürger eines europäischen Staates über die gesetzlichen Pass- und Visapflichten sowie gesundheitliche Vorschriften. Dazu zählen z. B. gesetzlich vorgeschriebene Impfungen und Atteste. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat bzw. die zuständige Botschaft Auskunft. Die von den Botschaften bzw. Konsulaten erhobenen Visa-Gebühren sind im Pauschalpreis nicht inbegriffen, es sei denn, sie sind explizit als Inklusivleistungen ausgewiesen.

7.2 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das vollständige Mitführen der notwendigen Ausweis- und Reisedokumente. Außerdem trägt er Verantwortung dafür, dass sein Reisepass und sein Personalausweis gültig sind. Die König Tours GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang erforderlicher Visa durch die jeweiligen Botschaften, Behörden und Konsulate, es sei denn, die König Tours GmbH & Co. KG hat gegen eigene Pflichten verstoßen oder ist selbst für etwaige Verzögerungen verantwortlich.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1 Der König Tours GmbH & Co. KG steht es frei, bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl einer Reise, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist aber nur dann möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl zuvor in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wurde. Zudem müssen Angaben über den Zeitpunkt, an dem der Reisende über einen möglichen Rücktritt vor der Reise informiert wird, gemacht werden. Wenn die König Tours GmbH & Co. KG zurücktritt, werden dem Kunden alle bereits getätigten Zahlungen umgehend zurückerstattet.

8.2 Wenn der Kunde Restpreise trotz Mahnungen und Zahlungsfristen nicht zahlt, kann die König Tours GmbH & Co. KG jederzeit und ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann dann mit Rücktrittskosten belastet werden.

8.3 Sollte es seitens des Kunden trotz Abmahnungen zu Störungen oder Vertragswidrigkeiten kommen, kann der Reisevertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist von der König Tours GmbH & Co. KG gekündigt werden. Die König Tours GmbH & Co. KG behält weiterhin den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile aus anderweitiger Verwendung von Leistungen, die der Kunde nicht in Anspruch genommen hat. Im Falle einer Kündigung nach Reiseantritt trägt der Kunde eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung.

9. Höhere Gewalt

9.1 Wenn die Reise nach Vertragsschluss durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt erschwert und gefährdet wird, können sowohl der Kunde als auch die König Tours GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Die König Tours GmbH & Co. KG kann dann gemäß § 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sollte der Vertrag eine Rückbeförderung umfassen, muss die König Tours GmbH & Co. KG alle Maßnahmen ergreifen, um dieser nachzukommen. Die Mehrkosten für eine Rückbeförderung sind sowohl von der König Tours GmbH & Co. KG als auch von dem Kunden jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

10. Gewährleistung, Schadenersatz und Mitwirkungspflicht

10.1 Sollte der Kunde während der Reise Mängel feststellen, die er beanstanden will, ist er verpflichtet, diese umgehend der örtlichen Reiseleitung oder der König Tours GmbH & Co. KG mitzuteilen und um Hilfe zu bitten. Die König Tours GmbH & Co KG ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MESZ) erreichbar, unter der Rufnummer +49 2232 307 980. Sollte die Hilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, kann die König Tours GmbH & Co. KG diese verweigern. Außerdem kann die König Tours GmbH & Co. KG Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung schaffen.

10.2 Sollte die Reise durch erhebliche Mängel gestört werden und die König Tours GmbH & Co. KG innerhalb eines angegebenen Zeitraumes Ihrer Abhilfeverpflichtung nicht nachkommen, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder eine Preisminderung verlangen. Vor der Kündigung des Vertrages bedarf es keiner Frist, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein spezielles Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt jedoch i. d. R. nur, wenn der Mangel der Reise unmittelbar angezeigt wurde und ein Maß erreicht, dass eine Minderung des Preises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist. Nur die König Tours GmbH & Co. KG ist dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Aufgrund der Schadenminderungspflicht muss der Kunde bei auftretenden Leistungsstörungen eventuelle Schäden vermeiden oder so gering wie möglich halten. Bei Beseitigung der aufgetretenen Mängel besteht eine Mitwirkungspflicht seitens des Kunden. Der Kunde hat alle Aufgaben und Tätigkeiten, die ihm zur Behebung der Störung oder zur Minderung des Schadens zuzumuten sind, durchzuführen.

10.4 Sollten Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen eintreten, empfiehlt die König Tours GmbH & Co. KG diese unverzüglich vor Ort und Stelle der zuständigen Transportgesellschaft anzuzeigen. Wenn keine Schadensanzeige ausgefüllt worden ist, lehnen die Fluggesellschaften eine Erstattung i. d. R. ab. Bei Gepäckbeschädigung muss die Anzeige binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung erstattet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der König Tours GmbH & Co. KG unverzüglich zu melden. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt die König Tours GmbH & Co KG keine Haftung.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Bei Schäden, die keine Körperschäden sind, beschränkt sich die vertragliche Haftung der König Tours GmbH & Co. KG auf den dreifachen Reisepreis, insoweit der Schaden des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die sich gegen die König Tours GmbH & Co. KG richten und nicht auf vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, haftet die König Tours GmbH & Co. KG nur in einer Höhe von bis zu 4.100 €. Sollte der dreifache Reisepreis diese Summe übersteigen, beschränkt sich die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Nach Montrealer Übereinkommen gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für den Verlust des Reisegepäcks.

11.2 Die König Tours GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen von vermittelten Fremdleistungen (z. B. für Ausflüge, Theaterbesuche, Sitzungen etc.). Jene Leistungen müssen jedoch vorab als Fremdleistungen kenntlich gemacht werden. Die König Tours GmbH & Co. KG haftet für Leistungen, die den allgemeinen Reiseverlauf betreffen. Außerdem haftet die König Tours GmbH & Co. KG für Schäden des Kunden, die aufgrund einer Missachtung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten seitens der König Tours GmbH & Co. KG entstanden sind.

12. Ansprüche, Anzeigefristen und Verjährung

12.1 Sollte die Reise nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der König Tours GmbH & Co. KG schriftlich seine etwaigen Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde kann nach Ablauf der Frist nur Ansprüche stellen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätung gelten andere Fristen gemäß Ziff. 9.4.

12.2 Wenn der Kunde nach §§ 651c bis 651f BGB eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend macht oder eine fahrlässige Pflichtverletzung der König Tours GmbH & Co. KG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

12.3 Alle anderen vertraglichen Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr.

12.4 Die Verjährung beginnt an dem Tag, der auf den Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

13.1 Die König Tours GmbH & Co. KG ist aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen dazu verpflichtet, Auskunft über die Identität der Fluggesellschaften bei der Buchung zu geben. Sollte die Identität bei der Buchung noch nicht feststehen, wird die Fluggesellschaft genannt, die wahrscheinlich den Flug anbietet. Sollte die Fluggesellschaft wechseln, ist die König Tours GmbH & Co. KG verpflichtet, den Kunden unmittelbar über den Wechsel zu informieren.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1 Das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der König Tours GmbH & Co. KG unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

14.2 Die König Tours GmbH & Co. KG kann nur an Ihrem Sitz verklagt werden.

14.3 Bei Klagen gegen den Kunden ist der Sitz des Kunden maßgebend. Bei Kunden, die Kaufleute, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes oder Personen mit Wohnsitz im Ausland oder unbekanntem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung sind, wird der Sitz der König Tours GmbH & Co. KG Stand des Gerichtes.

15. Sonstige Bestimmungen und Datenschutz

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden, wird nicht der ganze Vertrag unwirksam.

15.2 Bei offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern ist die König Tours GmbH & Co. KG berechtigt, den Reisevertrag anzufechten.

15.3 Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten, insofern nicht in separaten Einzelverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen wurden.

15.4 Alle aufgeführten Bestimmungen sind nur gültig, wenn nach dem Druck in Kraft getretene gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

15.5 Persönliche Daten, die der Kunde der König Tours GmbH & Co. KG zur Verfügung stellt, werden im Rahmen des Vertrages elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Weitergabe von diesen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Dabei hält die König Tours GmbH & Co. KG bei Bearbeitung der Daten stets die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

Veranstalter

König Tours GmbH & Co. KG
Marie-Curie-Straße 8
50321 Brühl

Telefon: +49 (0)2232 307 980
Fax: +49 (0) 22 32 307 9820
E-Mail: info@koenig-tours.de

Geschäftsführer: Jurij König
UST-Id-Nr.: 224/5811/1203
Registernummer: 28430

 

Stand: 21.06.2021